Gaby Schnieders

 
 

Rechtsanwältin

 
     

Ihr Rechtsanwalt in Rodgau

   

Vertrauen und Transparenz – verlassen Sie sich auf uns!

 

Die wichtigste Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Transparenz. Das gilt für die Vorgehensweise genauso wie für die Kosten.  
►Erstberatung  

In der Erstberatung werden Ihre offenen Fragen geklärt. Das Ziel ist, Ihnen entscheidende Antworten zu geben und Sie dabei zu unterstützen, Chancen, Risiken und auch mögliche Kosten einzuschätzen.

 

Die Erstberatung dauert bis zu 60 Minuten. Ihre Ausgaben hierfür betragen maximal 190 Euro zuzüglich gesetzlicher MwSt. In der Regel fallen jedoch lediglich Kosten in Höhe von 50 bis 100 Euro an.  

Im Falle der Übernahme des Mandats werden die Kosten der Erstberatung auf die dann entstehende Gebühr angerechnet.

 

►Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung  
Die Vergütung meiner Leistungen richtet sich nach dem seit 1. Juli 2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer mit Ihnen getroffenen Vergütungsvereinbarung. Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Aufgrund des Streitwerts errechnen sich dann die Kosten nach einer gesetzlichen Gebührentabelle. Für verschiedene Rechtsangelegenheiten existieren ergänzend verschiedene Gebührensätze. In Bußgeld- oder Strafangelegenheiten fallen streitwertunabhängige Rahmengebühren an.  
►Sie haben die Wahl:  
Stundenhonorar  

Zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt kann auch ein Stundenhonorar vereinbart werden. Hier wird lediglich die geleistete Arbeitszeit abgerechnet. Eine solche Vereinbarung wird in der Regel bei der Erstellung von Verträgen, Gutachten oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen.

 

Pauschalhonorar  

Hier wird vor der Erteilung des Mandats eine Vereinbarung über die Kosten des gesamten Mandats getroffen. Dies führt dazu, dass der Mandant bereits bei Mandatserteilung die Gesamtkosten überblicken kann.

 
Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass eine Vereinbarung von Gebühren, welche unter den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegen, unzulässig ist.  
Ihr(e) Rechtsanwalt / Rechtsanwältin im Rodgau  
 

Ihre Rechtsanwältin in Rodgau

Rechtsanwältin Gaby Schnieders  ●  Ludwigstraße 105  ●  63110 Rodgau